Rechnungswesen
Rechnungswesen
Es gibt eine Person im Unternehmen, mit der sich nicht einmal der Chef anlegen sollte: Den Buchhalter.
Denn er kennt die Geheimnisse des Betriebs, um Geld zu erwirtschaften.
(o.V.)
Es gibt eine Person im Unternehmen, mit der sich nicht einmal der Chef anlegen sollte: Den Buchhalter.
Denn er kennt die Geheimnisse des Betriebs, um Geld zu erwirtschaften.
(o.V.)
Denn er kennt die Geheimnisse des Betriebs, um Geld zu erwirtschaften.
(o.V.)
Finanzbuchhaltung
- Erstellen der laufenden Buchhaltung, auf Wunsch digital unter Nutzung von DATEV Unternehmen online- ideal auch für Mandanten außerhalb der Region!
- Anlagenbuchhaltung
- Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung und elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung
- regelmäßige Auswertungen mittels DATEV-BWA
- auf Wunsch regelmäßige Termine zur Besprechung der wirtschaftlichen Lage
Abschlüsse
Wir erstellen
- Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
(d.h. Handels- und/oder Steuerbilanzen für Mandanten, die nach HGB oder AO bilanzierungspflichtig sind, einschließlich der notwendigen Anlagen, Erläuterungen und Erstellungsbericht sowie bei Bedarf auch einschließlich Plausibilitätsbeurteilung - Einnahmeüberschussrechnungen für Freiberufler und andere Kleingewerbetreibende, Handwerker etc.
- Ermittlung der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtungen für Grundstückseigentümer Grundstücksgemeinschaften, die Gebäude, Grund und Boden vermieten oder verpachten
- Auf Wunsch bieten wir auch die Überleitung nach IFRS, bspw. für die Integration in Konzernabschlüsse oder für die Offenlegung.
Lohnabrechnung
- Erstellen der kompletten Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Erstellen der Lohnsteueranmeldung und der Anmeldungen an die Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und deren elektronische Übermittlung sowie Direktversand Ihrer monatlichen Lohnauswertungen in Ihre Firma