Steuerberatung
„Wenn das Straßenverkehrsgesetz so kompliziert wäre wie das Steuergesetz, würde niemand mehr Auto fahren.“
(Thomas Pfeiffer, Präsident des Sächsischen Finanzgerichtes)
(Thomas Pfeiffer, Präsident des Sächsischen Finanzgerichtes)
Ertragsteuern
Wir unterstützen Sie vor allem bei der sog. Steuerdeklaration und idealerweise im Vorfeld dazu bei Gestaltungsüberlegungen:
Steuerdeklaration
- Einkommensteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärungen
- Gesonderte (und einheitliche) Feststellungen der Besteuerungsgrundlagen
- Umsatzsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen (falls erforderlich Zerlegungserklärung)
- Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
- Steueranmeldungen (Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer etc.)
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Stundungs- und Herabsetzungsanträge
Steuerliche Gestaltungsberatung
- Steuerliche Optimierung der Unternehmensstrategie
- Betriebswirtschaftliche Steuerstrategieanalyse
- Änderung der Rechtsform (Umwandlung)
- Steuerliche Gutachten zu rechtlichen Einzelfragen
Internationales Steuerrecht
Wir beraten Sie, wenn Ihre unternehmerischen Aktivitäten "über die Grenze" gehen oder Sie - auch als Nicht-Unternehmer/in - mit grenzüberschreitenden steuerlichen Fragen konfrontiert sind - inbound wie outbound.
Hauptthemen sind:
- Steuerpflicht im Inland/Ausland
- Betriebsstättenbesteuerung
- Konzernstruktur
- Selbständige Arbeit
- Vermietungseinkünfte
- Grenzgängerbesteuerung Österreich und Schweiz
- Renteneinkünfte (v.a. US-Renten).
Besonders am Herz liegt uns aber die Betreuung italienischer Unternehmen, die in Deutschland investieren wollen.
Erbschaft- und Schenkungssteuer
Wir sind für Sie da, wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge frühzeitig und aktiv planen möchten. Hierzu ziehen wir regelmäßig qualifizierte Anwälte hinzu. Natürlich sind wir auch für Sie da, wenn ein Erbfall zu verkraften ist und noch steuerliche Dinge zu erledigen sind.
- Beratung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Ermittlung der Steuerlast und der Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen
- Erbschaftsteuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken
- Entwicklung und Umsetzung Ihres individuellen Nachfolgekonzepts
- Optimierung der Schenkung-/Erbschaftsteuer
- Steuerersparnis durch Nießbrauchrechte und Generationenplanung
- Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen.
Umsatzsteuer
Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Umsatzsteuerrechts, z.B. zu
- Reihen-/Dreiecksgeschäften
- OSS
- Konsignations-/ Kommissionslagern
- Montagetätigkeiten im Ausland
- Einfuhrumsatzsteuer
- umsatzsteuerlichen Betriebsstätten
Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren
Wir vertreten Sie gegenüber den Behörden sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht.
Schwerpunkte im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren sind die Vertretung
- im Einspruchsverfahren
- im Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
- bei Betriebsprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
Weiterhin vertreten wir Sie vor dem
- Finanzgericht,
- Bundesfinanzhof und
- in Corona-Angelegenheiten auch vor dem Verwaltungsgericht.
Auch wenn der Gang vor ein Gericht für Steuerpflichtige oft mit großen Unsicherheiten behaftet ist, sollte man sich nicht pauschal abschrecken lassen. Wir diskutieren mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Klage und den Verfahrensablauf. Sprechen Sie uns an!